Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAP Event GmbH
STANDORT FREIZEITZENTRUM 1, 2471 PACHFURTH, PAINTBALLPARK-WIEN, AIRSOFTPARK UND QUADPARK
§
1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der PAP Event GmbH (im Folgenden „Betreiber“) und Endkunden/Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Online-Shop gelten die dort angeführten erweiterten AGB. Abweichende Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn sie vom Betreiber schriftlich angenommen wurden.
§ 2 Angebote, Preise, Pakete, Gutscheine, Gebühren
1. Alle Angebote und Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der vom Betreiber festgelegte Preis zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung.
2. Mit dem Kauf eines Pakets erhält der Teilnehmer das Leih-Equipment für die maximale Dauer eines Spieltages, den Zutritt zum Spielgelände und eine Einschulung durch den Betreiber. Nach der Einschulung darf sich der Teilnehmer auf dem jeweilig gebuchten Bereich / Spielgelände frei bewegen und freie Spiele durchführen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer in der Anlage sind und die Spielflächen nicht exklusiv von einer Gruppe genutzt werden können.
3. Mit dem Kauf eines Eintritts Tickets erhält der Teilnehmer den Zutritt zum Spielgelände und eine Einschulung durch den Betreiber. Nach der Einschulung darf sich der Teilnehmer auf dem jeweilig gebuchten Bereich / Spielgelände frei bewegen und freie Spiele durchführen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer in der Anlage sind und die Spielflächen nicht exklusiv von einer Gruppe genutzt werden können.
4. Aktionspreise richten sich nach dem Zeitpunkt der Buchung und sind nicht auf andere Termine oder Uhrzeiten übertragbar.
5. Gutscheine jeglicher Art (Mydays, Dailydeal, Groupon, etc.) werden nur in Papierform angenommen. Abgelaufene Gutscheine werden nicht angenommen.
6. Bei einer Reservierung / Buchung durch den Teilnehmer fallen pro Teilnehmer Buchungsgebühren an, welche dem Teilnehmer bei dem Reservierungsprozess telefonisch oder schriftlich per Mail aufgegliedert werden. Buchungsgebühren fallen zum Zeitpunkt der Buchung an und können nicht rückerstattet werden.
§ 3 Reservierung
Eine Reservierung des Teilnehmers erfolgt unter anderem a) mittels online-Eingabe auf der Webseite des Betreibers b) per Telefon, per Telefax, per E-Mail oder c) am Sitz des Betreibers mündlich.
2. Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 10.- so wie eine Buchungsgebühr in der Höhe von EUR 1,99 pro Teilnehmer zu bezahlen, die spätestens 3 Tage vor Spielbeginn am Konto des Betreibers oder als Barzahlung eingelangt sein muss. Reservierungen und Preise / Aktionspreise werden erst nach rechtzeitigem Einlangen der Zahlung verbindlich. Erfolgt die Reservierung kurzfristiger als 3 Tage vor Spielbeginn, so ist die Anzahlung sofort zu erlegen. Erfolgt die Anzahlung bzw. Zahlungsbestätigung nicht rechtzeitig, wird der Termin nicht reserviert. Eine allenfalls verspätet eingelangte Anzahlung wird rückabgewickelt.
3. Die Buchungsgebühr pro Teilnehmer deckt die administrativen Kosten der Buchung ab, ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig und kann nicht rückerstattet werden.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei Reservierung, die Platzregeln (§ 10) einzuhalten und alle Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen und die körperlichen Voraussetzungen/ gesundheitliche Eignung für ein sicheres Spiel mitzubringen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gruppen und/oder Einzelpersonen auch bei Vorliegen einer Reservierung bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die Platzregeln oder aus Sicherheitsgründen vor Ort abzulehnen (Alkohol- bzw. Drogenkonsum, Bedenken betreffend gesundheitliche Eignung, Störung anderer Gäste, unangebrachtes Verhalten, etc.). In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung, Rechnungsstellung, Verzugszinsen, Mahngebühren
1. Alle Pakete und fälligen Restbeträge sind ausnahmslos vor Spielbeginn bei der Anmeldung zu entrichten. Zahlungsmöglichkeiten vor Ort sind Barzahlung, Zahlung per Kreditkarte und Zahlung per EC-Karte.
2. Der Erwerb eines Pakets/Eintritts „auf Rechnung“ ist nicht möglich. Sollte es dennoch zu einem Zahlungsverzug kommen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % und Mahngebühren (EUR 30- pro Mahnschreiben) verrechnet.
3. Nachträgliche Bearbeitungen wie Rechnungskopien, Rechnungsaufschlüsselung, Rechnungsversand und ähnliche Aufwände werden mit EUR 30 Bearbeitungskosten pro Anfrage verrechnet.
4. Die Bearbeitungszeit für die Rückzahlung nachträglich eingelangter Zahlungen kann bis zu 14 Tage betragen. Beträge werden nur auf Bankkonten rücküberwiesen (kein PayPal, keine Kreditkarten).
§ 5 Storno und Stornokosten
1. Der Teilnehmer ist im Fall einer Reservierung nach § 3 an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er bis 14 Tage vor dem Reservierungsdatum die Reservierung storniert. Im Fall einer Stornierung werden geleistete Anzahlungen rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur auf Bankkonten.
2. Wird die Reservierung nicht fristgerecht storniert, bzw. die gebuchte Personenanzahl nicht eingehalten oder der reservierte Termin nicht wahrgenommen, so werden EUR 10,- pro Person an Stornokosten in Rechnung gestellt sowie die erlegte Anzahlung einbehalten.
3. Bei Vorverkauf Events oder Events, die erst bei einer festgesetzten Personenanzahl abgehalten werden, mit Anmeldung und/oder Anzahlung (Vorkasse) behält sich der Betreiber im Fall der Stornierung das Recht vor, die Anzahlung als Unkostenbeitrag einzubehalten.
4. Mit der Storno Versicherung kann der Teilnehmer die etwaigen Stornokosten reduzieren. Die Stornoversicherung sowie andere Versicherungsarten, welche sich auf die Flexibilität des gebuchten Termins beziehen (Flexibonus), gelten bei Buchungsabschluss als eingelöst und können bei Stornierung des Termins nicht rückerstattet werden, selbst wenn die Stornierung 14 Tage im voraus erfolgt. Siehe aktuelle Storno Versicherungsangebot.
5. Die Buchungsgebühr ist immer zum Zeitpunkt der Buchung fällig und kann nicht rückerstattet werden, da der administratorische Aufwand zu diesem Zeitpunkt bereits angefallen ist.
§ 6 Wetter und Verschieben von Reservierungen
1. Der Betreiber behält sich auf Grund des Wetters oder nicht vorhersehbarer, notwendiger Umbauten vor, Reservierungen auf ein anderes Spielgelände zu verlegen, Gruppen zusammenzulegen oder die Reservierung komplett zu stornieren. Nur im Fall der Stornierung wird die Anzahlung rückerstattet.
2. Das Spiel findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, der Betreiber sagt den Spieltag aus Sicherheitsgründen ab (zB. Sturmwarnung, Hagel, Glatteis, Überschwemmung…) Beeinträchtigungen des Spiels durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers und bilden keine Grundlage für eine Ermäßigung des Spielpreises.
3. Bei notwendiger Absage eines reservierten Termins durch den Betreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. im Rahmen der Covid-19-Pandemie), wird die Reservierung kostenfrei auf einen neuen, freien Termin übertragen oder auf Wunsch des Teilnehmers die Anzahlung in einen Wertgutschein umgewandelt.
§ 7 Paintballs, Airsoft BBs, sowie Leihausrüstung und Spielgelände
1. Mutwillige Zerstörung von Leih-Ausrüstung (z.B. Paintballmasken, Quadhelmen, Markierern etc.) und oder dem Spielgelände wird als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
2. Die Verleihausrüstung ist in sauberem Zustand zurückzustellen. Eventuelle Schäden, bzw. Verluste von Ausrüstungsteilen müssen dem Betreiber unverzüglich gemeldet und ersetzt werden.
3. Die Mitnahme von fremden Paintballs (Paintballs die nicht am Spieltag direkt vom Betreiber gekauft wurden) ist verboten. Paintballs, die falsch gelagert oder manipuliert wurden, sind ebenfalls verboten. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffenem Teilnehmer verrechnet.
4. Nach dem Kauf der Farbkugeln und Airsoft Kugeln ist der Betreiber nicht mehr dazu verpflichtet, diese wieder zurückzunehmen, selbst wenn die Verpackung noch geschlossen ist. Nicht verbrauchte Paintballs und Airsoft Kugeln können vom Betreiber aus Sicherheitsgründen nicht zurückgenommen werden.
5. Es dürfen für Airsoft Spiele nur Bio Airsoft BBs / Kugeln verwendet werden. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffenem Teilnehmer verrechnet. Auf Anfrage unseres Personals ist bei mitgebrachten Airsoftkugeln, das jeweilige Attest des Produktes vorzuweisen.
6. In Airsoft Leihausrüstungen dürfen nur die vom Veranstalter bereitgestellten oder vor Ort gekaufte Airsoft BBs / Kugeln verwendet werden. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Regeln wird eine Reparatur, Bearbeitungs- und Reinigungspauschale von EUR 100,- pro betroffener Leihausrüstung verrechnet.
§ 8 Gefahrenhinweise Paintball & Airsoftpark
1. Der Teilnehmer ist für sein Verhalten und seine Schüsse selbst verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich über das Risiko der Aktivität zu informieren und nimmt dieses zur Kenntnis. Der Teilnehmer hat für eine entsprechende Versicherung (Private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) selbst zu sorgen.
2. Der Teilnehmer hat für eine passende Kleidung und passendes Schuhwerk für die Paintball / Airsoft Aktivität selbst zu sorgen. Es bietet sich Lange Ober- und Unterbekleidung zum Schutz vor den Paintballs bzw. Airsoftkugeln und Sportschuhe mit festem Fußbett an, da die häufigsten Verletzungen an den Sprunggelenken eintreten.
3. Das Paintball und Airsoft Spiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen einen guten gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Besonders die Knie, die Sprunggelenke und der Kreislauf sind erhöhten Belastungen ausgesetzt. Herz/Kreislauferkrankte Personen bzw. Personen mit Herzschrittmacher ist das Spielen untersagt. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein.
4. Durch das Auftreffen der Farbkugeln oder Airsoftkugeln durch Körperkontakt mit Hindernissen/anderen Teilnehmern können trotz ordnungsgemäßem Tragen von Paintball-Schutzausrüstung und Airsoft- Schutzausrüstung Verletzungen erfolgen.
5. Auf dem Spielgelände kann infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden, verschossenen Paintballs und Airsoftkugeln, künstlicher Deckungen, etc. erhöhte Sturz- und Verletzungsgefahr bestehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten dem Spielgelände und der Witterung anzupassen. Das Risiko der Verletzung trägt ausschließlich der Teilnehmer.
6. Die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Farbkugeln sind größtenteils mit Lebensmittelfarbe gefüllt, nicht gesundheitsschädlich und im Allgemeinen wasserlöslich. Der Betreiber übernimmt jedoch keine Gewähr für die restlose Auswaschbarkeit der Farbe.
7. Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen oder der druckgasbetriebenen Schusswaffen und deren Treibmittelbehälter kann beim Teilnehmer schwere (im Extremfall tödliche) Verletzungen hervorrufen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung nicht ausgeschlossen werden kann.
8. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es durch unsachgemäße Verwendung der Ausrüstung durch andere Teilnehmer zu Gefährdungen, auch außerhalb des Spielgeländes, kommen kann.
9. Verlorengegangene und wiedergefundene Gegenstände werden 14 Tage lang in der Fundkiste aufbewahrt.
§ 8.1 Gefahrenhinweise Quadpark
1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Fahrzeuge als gefährliche Aktivität zählt und mit
einem Verletzungsrisiko bis hin zur Todesfolge verbunden sein kann.
2. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Aktivität teil. Er verzichtet auf jeglichen Anspruch gegen
den Veranstalter und dessen Mitarbeitern wegen Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen
der Aktivität erleidet. Die Benutzung der Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern unbedingt
und unverzüglich Folge zu leisten.
4. Die Benutzung der Fahrzeuge außerhalb der vorgesehenen Stecken ist strikt untersagt. Bei wiederholtem
Verstoß gegen die Anweisungen, wird der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen. Eine Rückvergütung des
Teilnehmer-Entgeltes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5.Wir behalten uns das Recht vor, eine Kaution in angemessener Höhe, vor Fahrantritt einzufordern.
6. Der Teilnehmer verzichtet auf Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber
dem Veranstalter, Betreiber, Mitarbeiter, technischen Prüfer, den Genehmigungsbehörden und dem Hersteller,
sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
7. Der Teilnehmer hat sich vor Beginn der Aktivität einer Einschulung unterzogen. Er bestätigt über den
Gebrauch der Fahrzeuge, der Sicherheitsvorrichtungen, den Sicherheitsvorschriften und Risiken ausreichend
aufgeklärt worden zu sein und nimmt diesbezügliche Aufklärung mit seiner Unterschrift zur Kenntnis.
8. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein. Es wird darauf hingewiesen das dem Teilnehmer unter Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinfluss die Teilnahme untersagt ist.
9. Während der gesamten Fahrzeit und dem Aufenthalt auf der Strecke besteht Helmpflicht.
10. Bei privater Schutzausrüstung (entsprechend der Aktivität), haftet der Veranstalter nicht für Mängel. Der
Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er allein das Risiko für seine Schutzausrüstung übernimmt. Private
Schutzausrüstung kann vom Veranstalter abgewiesen werden. Geschlossene Schuhe sind für alle Fahrten
vorgeschrieben.
11. Der Veranstalter haftet auf dem gesamten Gelände NICHT für verlorengegangene Gegenstände.
12. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer, im Bereich der
Fahrzeuge verboten ist. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr.
13. Das Mindestalter für das Steuern der Quads auf der Rennstrecke, ist das vollendete 14. Lebensjahr.
Das Mindestalter für das Steuern der Shredder auf der Rennstrecke, ist das vollendete 14. Lebensjahr.
Das Mindestalter für das Steuern der Tour-Quads, ist das vollendete 16. Lebensjahr.
Das Mindestalter für Beifahrer auf den Tour-Quads ist das vollendete 10. Lebensjahr.
Das Mindestalter für das Steuern der Kinder-Buggys ist das vollendete 7. Lebensjahr.
14. Eltern haften für ihre Kinder und müssen während der Aktivität vor Ort sein. Eltern können für den Tag der
Aktivität eine mündige Vertrauensperson einsetzen. Diese muss schriftlich, mit Unterschrift des
Erziehungsberechtigten, per Formular bestätigt werden.
15. Für eigenverschuldete Schäden an Fahrzeugen, Material und Strecke, haftet der Teilnehmer bis zur
tatsächlichen Höhe der Schadenssumme.
16. Bei Abschluss der angebotenen Schadensversicherung, ist der Teilnehmer von den in Punkt 15
genannten Folgekosten befreit. Die Schadensversicherung kommt jedoch nicht für mutwillig bzw. fahrlässig
herbeigeführte Schäden auf. Die Schadensversicherung kann nur für die gesamte Gruppe, welche gemeinsam
im jeweiligen Zeitfenster fährt, abgeschlossen werden und gilt pro Aktivität am Tag der jeweiligen Buchung.
17. Bei Stürzen sowie Zusammenstößen mit anderen Fahrern oder Hindernissen, erheben wir in jedem Fall
eine Pauschale von zumindest 49€. Diese Pauschale kommt auch bei aufrechter Schadensversicherung zu
tragen!
§ 9 Parkordnung im Paintball- & Airsoftpark
Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis bestraft; es erfolgt keine Rückerstattung: